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Mitwachsendes Girokonto

Hinein ins Leben

Mitwachsendes Girokonto

Hinein ins Leben

  • Girokonto mit kostenfreier Kontoführung für Kinder, Schüler, Azubis und Vollzeit-Studenten 
  • Inklusive Sparkassen-Card (Debitkarte)
  • Mit tollem Kontoeröffnungs-Geschenk
  • Sicheres Online-Banking
Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung - auch die Sparkassen-Card
  • Zinsen auf Ihr Guthaben (bis 18 Jahre) 
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter1
  • Bei Kontoeröffnung gibt es ein tolles Kontoeröffnungs-Geschenk (Domino-Spiel oder 10 Euro Kino-Gutschein)
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang
  • Inklusive S-Vorteilswelt, S-Reisewelt und S-Ticketservice

Girokonto mit kostenfreier Kontoführung für:

  • Kinder, Schüler, Auszubildende und Vollzeit-Studenten bis zum 27. Geburtstag
  • Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr bis zum 27. Geburtstag  

1 Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Anspar- über Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – unser Mit­wachsendes Girokonto passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

1 Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen. 

2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

 

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Konto­wecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit giropay I Kwitt Taschen­geld in Echt­zeit kosten­frei senden
  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen


Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

Mehr als Geld

Geld ist nicht alles. Im Leben geht es um mehr als Geld. Aber Geld und Finanzen spielen in jedem Leben eine Rolle. Immer dienstags um 12 Uhr kommt ein Video mit einem neuen spannenden Thema aus dem Finanzkosmos online. Sei dabei und erfahre mehr über Themen, wie z.B. ETF, Kryptowährung, E-Auto oder die erste eigene Wohnung

Preise
Kontoführung monatlich 0,00 Euro
Sparkassen-Card (Debitkarte)+ Zweitkarte 0,00 Euro
Sparkassen-Card (Debitkarte) weitere Karten 0,00 Euro
Online- und Mobile-Banking 0,00 Euro
Konto­auszüge digital im Elektronischen Postfach 0,00 Euro
Bargeldauszahlung an Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken 0,00 Euro
Banking am SB-Terminal (Überweisungen, Daueraufträge) 0,00 Euro
Banking in der Filiale (Überweisungen, Daueraufträge) 0,00 Euro
pushTAN 0,00 Euro
Kontowecker per sms- oder pushTAN 0,00 Euro
Mastercard® Basis (Debitkarte)2 3,00 Euro
Mastercard® Standard (Kreditkarte)² 3,00 Euro
Mastercard® Gold (Kreditkarte)2,4 7,50 Euro
Visa Card Standard (Kreditkarte)2 3,00 Euro
Visa Gold (Kreditkarte)2,4 7,50 Euro
Zinssatz pro Jahr für Guthaben bis 3.000 € 2,00 %1
Zinssatz pro Jahr für Guthaben ab 3.000 €   0,05 %3

Sollzinssatz5 für Dispositionskredit
(eingeräumte Kontoüberziehung)6 pro Jahr

(soweit vereinbart)

12,60 %

Sollzinssatz5 für sonstige Kontoüberziehung 

(geduldete Kontoüberziehung) pro Jahr

17,60 %

Dieser Zinssatz wird nur Kunden bis zum 18. Geburtstag ohne bestehendes Clever-Sparen gewährt.
2 Das monatliche Entgelt wird einmal jährlich belastet.
3 Dieser Zinssatz wird nur für Kunden bis zum 18. Geburtstag gewährt
4 Hauptkarte ab 18 bis 27 Jahren im ersten Ausgabejahr kostenfrei danach bis 23 Jahre 30 Euro p.a., danach bis 27 Jahre 45 Euro p.a. und ab 28 Jahren 90 Euro p.a..
In den Zinssätzen ist ein befristeter Konditionsrabatt von 0,63 %-Punkten berücksichtigt.
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) bonitätsabhängig und nur auf Wunsch des Kunden.

Weitere Informationen finden Sie in der Entgeltinformation.

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Sie entscheiden selber, ab wann ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card  erhalten soll. Wir
empfehlen eine eigene Sparkassen-Card ab dem 10. Lebensjahr. 

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Einen eigenen Online-Banking Vertrag empfehlen wir ab dem 13. Lebensjahr. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 13. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 13. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Konto und die Kontonummer bleiben ein Leben lang bestehen.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Auf Wunsch erhalten Sie als gesetzlicher Vertreter einen Online-Banking Vertrag. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht in Ihrer Sparkasse einrichten oder bequem online von zu Hause aus. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

1 Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

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