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1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
Vom Anspar- über Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto – unser Mitwachsendes Girokonto passt sich jeder Lebensphase Ihres Kindes optimal an.
Von Geburt an: Unser Mitwachsendes Girokonto für Kinder mit attraktiver Mitgliedschaft im Knax-Klub inklusive.
Ihr Kind geht schon mit dem ersten eigenen Geld um.
Taschengeld, Ferienjob oder erstes Gehalt – Mit dem flexiblen Starterkonto den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Geld lernen.
Ausbildung, Studium oder Beruf? Nutzen Sie Ihr Girokonto von nun an vollumfänglich von "A" wie Abheben bis "Z" wie Zahlungsverkehr.
*Einkommen und Bonität vorausgesetzt.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährigkeit alleine verfügungsberechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.
Kontoführung monatlich | 0,00 Euro |
Sparkassen-Card (Debitkarte)+ Zweitkarte | 0,00 Euro |
Sparkassen-Card (Debitkarte) weitere Karten | 0,00 Euro |
Online- und Mobile-Banking | 0,00 Euro |
Kontoauszüge digital im Elektronischen Postfach | 0,00 Euro |
Bargeldauszahlung an Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken | 0,00 Euro |
Banking am SB-Terminal (Überweisungen, Daueraufträge) | 0,00 Euro |
Banking in der Filiale (Überweisungen, Daueraufträge) | 0,00 Euro |
pushTAN | 0,00 Euro |
Kontowecker per sms- oder pushTAN | 0,00 Euro |
Mastercard® Basis (Debitkarte)2 | 3,00 Euro |
Mastercard® Standard (Kreditkarte)² | 3,00 Euro |
Mastercard® Gold (Kreditkarte)2,4 | 7,50 Euro |
Visa Card Standard (Kreditkarte)2 | 3,00 Euro |
Visa Gold (Kreditkarte)2,4 | 7,50 Euro |
Zinssatz pro Jahr für Guthaben bis 3.000 € | 2,00 %1 |
Zinssatz pro Jahr für Guthaben ab 3.000 € | 0,05 %3 |
---|---|
Sollzinssatz5 für Dispositionskredit
|
12,90 % |
Sollzinssatz5 für sonstige Kontoüberziehung(geduldete Kontoüberziehung) pro Jahr |
17,90 % |
1 Dieser Zinssatz wird nur Kunden bis zum 18. Geburtstag ohne bestehendes Clever-Sparen gewährt.
2 Das monatliche Entgelt wird einmal jährlich belastet.
3 Dieser Zinssatz wird nur für Kunden bis zum 18. Geburtstag gewährt
4 Hauptkarte ab 18 bis 27 Jahren im ersten Ausgabejahr kostenfrei danach bis 23 Jahre 30 Euro p.a., danach bis 27 Jahre 45 Euro p.a. und ab 28 Jahren 90 Euro p.a..
5 In den Zinssätzen ist ein befristeter Konditionsrabatt von 0,33 %-Punkten berücksichtigt.
6 Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) bonitätsabhängig und nur auf Wunsch des Kunden.
Weitere Informationen finden Sie in der Entgeltinformation.
Das Mitwachsende Girokonto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.
Sie entscheiden selber, ab wann ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Wir
empfehlen eine eigene Sparkassen-Card ab dem 10. Lebensjahr.
Einen eigenen Online-Banking Vertrag empfehlen wir ab dem 13. Lebensjahr. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 13. Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 13. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanzchecker“ mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das Mitwachsende Girokonto erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Konto und die Kontonummer bleiben ein Leben lang bestehen.
Das Taschengeld sollte altersgemäß gestaffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschengeld wöchentlich gezahlt werden, ab ungefähr 10 Jahren monatlich. Ihr Kind sollte das Taschengeld immer zu einem festen Zeitpunkt erhalten, damit es früh lernt, sein Geld einzuteilen. Für die Höhe des Taschengeldes gibt der Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe zusammen mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. folgende Empfehlung:
Unter 6 Jahre | 0,50-1,00 Euro / Woche |
6 Jahre | 1,00-1,50 Euro / Woche |
7 Jahre | 1,50-2,00 Euro / Woche |
8 Jahre | 2,00-2,50 Euro / Woche |
9 Jahre | 2,50-3,00 Euro / Woche |
10 Jahre | 16,00-18,50 Euro / Monat |
11 Jahre | 18,50-20,20 Euro / Monat |
12 Jahre | 20,50-23,00 Euro / Monat |
13 Jahre | 23,00-25,50 Euro / Monat |
14 Jahre | 25,50-30,50 Euro / Monat |
15 Jahre | 30,50-38,00 Euro / Monat |
16 Jahre | 38,00-45,50 Euro / Monat |
17 Jahre | 45,50-61,00 Euro / Monat |
Ab 18 Jahre | 61,00-76,00 Euro / Monat |
Auf Wunsch erhalten Sie als gesetzlicher Vertreter einen Online-Banking Vertrag. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
Sie können die Elternvollmacht in Ihrer Sparkasse einrichten oder bequem online von zu Hause aus. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie im Nachgang über die "Elternvollmacht" gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthabenbasis auf eigenen Namen. Somit können alleine Verfügungen am Geldautomaten, an der Kasse, Überweisungen und Daueraufträge sowie Bezahlvorgänge mittels Lastschrift vorgenommen werden.