Wenn Sie Ihrem Steuerberater im Rahmen der Buchführung die Kontoinformationen Ihres Girokontos in elektronischer Form über ein Service-Rechenzentrum (z. B. DATEV, AGENDA oder EFIS) übermitteln möchten, so benötigen Sie hierfür eine Vereinbarung mit Ihrer Sparkasse. Diese Vereinbarung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater und geben diese unterzeichnet bei Ihrer Sparkasse ab.
Erreichen Sie eine einfache und schnelle Datenbereitstellung. Zusätzlich profitieren Sie von einer sicheren Übertragung der Daten und den Schutz vor Datenverlust.
Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.
Beim DSRZ-Verfahren (DatenServiceRechenZentrum) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder andere Zahlungen in einem externen Rechenzentrum auf. Von diesem werden die Zahlungsaufträge direkt an das Rechenzentrum Ihrer Sparkasse übermittelt.
Sie können diese Zahlungen ganz einfach per Online-Banking mit PIN und TAN oder über SFirm freigeben. Auch gemeinschaftliche Verfügungen können hier berücksichtigt werden.
Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.