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Kontoinformationen über Service-Rechenzentren 

Wenn Sie Ihrem Steuerberater im Rahmen der Buchführung die Kontoinformationen Ihres Girokontos in elektronischer Form über ein Service-Rechenzentrum (z. B. DATEV, AGENDA oder EFIS) übermitteln möchten, so benötigen Sie hierfür eine Vereinbarung mit Ihrer Sparkasse. Diese Vereinbarung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater und geben diese unterzeichnet bei Ihrer Sparkasse ab.

Ihre Vorteile:

  • Ihr Steuerberater hat immer einen aktuellen Überblick über Ihre Umsätze und eine manuelle Erfassung Ihrer Umsatzdaten kann somit entfallen
  • Direkte Schnittstelle zwischen Ihrem IT-Dienstleister oder Steuerberater und der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe
  • Schneller und sicherer Datenaustausch zwischen Ihnen, Ihrem Dienstleister und der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Erreichen Sie eine einfache und schnelle Datenbereitstellung. Zusätzlich profitieren Sie von einer sicheren Übertragung der Daten und den Schutz vor Datenverlust.

Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.

Ihr nächster Schritt

Bei Fragen stehen Ihnen die Berater aus der Abteilung Medialer Vertrieb gerne zur Verfügung.

Datenaustausch mit Service-Rechenzentren (DSRZ)

Beim DSRZ-Verfahren (DatenServiceRechenZentrum) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder andere Zahlungen in einem externen Rechenzentrum auf. Von diesem werden die Zahlungsaufträge direkt an das Rechenzentrum Ihrer Sparkasse übermittelt.

Sie können diese Zahlungen ganz einfach per Online-Banking mit  PIN und TAN oder über SFirm freigeben. Auch gemeinschaftliche Verfügungen können hier berücksichtigt werden.

Ihre Vorteile

  • Schnelle Bearbeitungszeiten, da die Übermittlung ohne Umwege funktioniert 
  • Bearbeitungsfehler werden reduziert, da die Aufträge nicht manuell erfasst werden
  • Zahlungen können unabhängig von Öffnungszeiten und Standort freigegeben werden – PC mit Internetzugang und Legitimationsmedium genügt
  • Kostenersparnis durch effektive Buchhaltung
  • Übersichtliche Darstellung der bereitgestellten Daten zum Abgleich mit den Abrechnungen Ihres Steuerberaters / Dienstleister
  • Die Einreichung des unterschriebenen Begleitzettels bei Ihrer Geschäftsstelle entfällt

Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an.

Ihr nächster Schritt

Bei Fragen stehen Ihnen die Berater aus der Abteilung Medialer Vertrieb gerne zur Verfügung.

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